Ablehnungskriterien

Unter den folgenden Umständen kann keine Aufnahme in die Krisenwohngruppe erfolgen:

  • Akute kinder- und jugendpsychiatrische Problematik
  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Ausgeprägte Drogen-/Alkoholproblematik
  • Starke Delinquenz
  • Schwere körperliche und geistige Beeinträchtigung