Ablehnungskriterien
Unter den folgenden Umständen kann keine Aufnahme in die Krisenwohngruppe erfolgen:
- Akute kinder- und jugendpsychiatrische Problematik
- Akute Selbst- oder Fremdgefährdung
- Ausgeprägte Drogen-/Alkoholproblematik
- Starke Delinquenz
- Schwere körperliche und geistige Beeinträchtigung